Seit den Novellierungen der Landesbauordnungen auf Grundlage

                  der Europäischen Richtlinien werden durch das

                  "Schutzzielorientierte Bauen" entsprechend der allgemeinen

                  Anforderungen der §§ 3 und 14 der Musterbauordnung (MBO)

                  den Planern und den Bauherren einerseits mehr Freiheiten zur

                  Umsetzung ihrer Vorstellungen bzw.  Planungen eingeräumt,

                  andererseits liegen die Verantwortungen  im Bereich des Baurechts

                  immer mehr auf den Schultern der Planer.

 

                  Seitens der Regierungen spricht man hier von Deregulierung und 

                  Schaffung von Vereinfachungen und Freiheiten für den Bauherren

                  und Entwurfsverfasser.


                  Betrachtet man die Vorgänge jedoch genauer, stellt man sehr

                  schnell fest, dass überwigend das formelle, aber nicht das

                  materielle Baurecht berücksichtigt wurde.

 

                  Die Verantwortung liegt nun eher beim Planer und beim Bauherrn.

 

                  Hierzu zählt vor allem der Vorbeugende bauliche Brandschutz.

 

Nachdem ich über ein Jahrzehnt auf der behördlichen Seite

für die Prüfung von Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzepten  im Baugenehmigungsverfahren, sowie der Durchführung von Brand- bzw. Gefahrenverhütungsschauen bei einer Unteren Bauaufsichtsbehörde im Saarland zuständig war, möchte ich meine Kenntnisse und Erfahrungen nun "von der anderen Seite des Tisches" einbringen.

 

Seit dem 01. Januar 2011 habe ich meine seit 2003 andauernde nebenberuflicheTätigkeit als Brandschutzsachverständiger zu meiner Hauptaufgabe gemacht.                                

 

Sollte ich Ihre geschätzte Aufmerksamkeit erlangt haben, stehe ich Ihnen gerne und jederzeit mit meinen Erfahrungen zur Verfügung.        



 

                  Alexander Kohl (M.Eng.)

                  Geschäftsführer