Seit den Novellierungen der Landesbauordnungen auf Grundlage
der Europäischen Richtlinien werden durch das
"Schutzzielorientierte Bauen" entsprechend der allgemeinen
Anforderungen der §§ 3 und 14 der Musterbauordnung (MBO)
den Planern und den Bauherren einerseits mehr Freiheiten zur
Umsetzung ihrer Vorstellungen bzw. Planungen eingeräumt,
andererseits liegen die Verantwortungen im Bereich des Baurechts
immer mehr auf den Schultern der Planer.
Seitens der Regierungen spricht man hier von Deregulierung und
Schaffung von Vereinfachungen und Freiheiten für den Bauherren
und Entwurfsverfasser.
Betrachtet man die Vorgänge jedoch genauer, stellt man sehr
schnell fest, dass überwigend das formelle, aber nicht das
materielle Baurecht berücksichtigt wurde.
Die Verantwortung liegt nun eher beim Planer und beim Bauherrn.
Hierzu zählt vor allem der Vorbeugende bauliche Brandschutz.
Nachdem ich über ein Jahrzehnt auf der behördlichen Seite
für die Prüfung von Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzepten im Baugenehmigungsverfahren, sowie der Durchführung von Brand- bzw. Gefahrenverhütungsschauen bei einer Unteren Bauaufsichtsbehörde im Saarland zuständig war, möchte ich meine Kenntnisse und Erfahrungen nun "von der anderen Seite des Tisches" einbringen.
Seit dem 01. Januar 2011 habe ich meine seit 2003 andauernde nebenberuflicheTätigkeit als Brandschutzsachverständiger zu meiner Hauptaufgabe gemacht.
Sollte ich Ihre geschätzte Aufmerksamkeit erlangt haben, stehe ich Ihnen gerne und jederzeit mit meinen Erfahrungen zur Verfügung.
Alexander Kohl (M.Eng.)
Geschäftsführer